Insbesondere mittelständische Unternehmen sind heute oft über die nationalen Landes- grenzen hinaus aktiv. Deshalb enden auch unsere Leistungen nicht an den deutschen Grenzen. Mit unseren Spezialkenntnissen des internationalen Steuerrechts begleiten wir Sie auch „international“.
Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteilung unterstützen wir beispielsweise bei der Berichterstattung und Abschlusserstellung (z. B. Jahresabschlüsse nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften IAS / IFRS) gegenüber den im Ausland ansässigen Investoren. Wir beraten Sie bei der steueroptimalen Gestaltung von Verrechnungspreisen für den grenzüberschreitenden Waren- und Leistungsaustausch zwischen Konzernunternehmen oder bei steuerlich motivierten grenzüberschreitenden Reorganisationen im Konzern. Wir scheuen nicht vor unkonventionellen Lösungen zurück und vertreten diese selbstverständlich auch bei Betriebsprüfungen und in Rechtsbehelfsverfahren. Die Steuerrichtlinien und Erlasse der Finanzverwaltung sind für uns dabei keineswegs der alleinige Maßstab. All dies geschieht selbstverständlich nur in Abstimmung mit Ihnen. |